RAX – W Bau GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen der RAX – W Bau GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“).
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Aufträge und Verträge über Fliesen-, Platten-, Naturstein- und sonstige Bauleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) jedenfalls vorrangig.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend und – sofern nicht anders angegeben – 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder mit Beginn der Leistungsausführung zustande. Maße, Mengen und Materialangaben im Angebot beruhen auf den zum Zeitpunkt der Angebotslegung verfügbaren Informationen.
3. Leistungsumfang und Ausführung
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Zusätzliche, nicht vereinbarte Leistungen (Regie- oder Mehrleistungen) werden gesondert nach Aufwand verrechnet. Der Auftraggeber sorgt für einen rechtzeitigen, ungehinderten Zugang zur Baustelle sowie für die erforderlichen Anschlüsse (Strom, Wasser).
4. Mitwirkung und Vorleistungen
Der Auftraggeber stellt einen geeigneten, trockenen und tragfähigen Untergrund bereit, sofern dessen Herstellung nicht ausdrücklich beauftragt wurde. Mängel an Vorleistungen Dritter, die eine fachgerechte Ausführung beeinträchtigen, sind dem Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn mitzuteilen.
5. Preise und Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei umfangreicheren Aufträgen sind angemessene Teil- bzw. Anzahlungen zulässig. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen sowie notwendige Mahn- und Inkassokosten verrechnet.
6. Termine
Vereinbarte Termine werden nach bestem Bemühen eingehalten. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, fehlender Vorleistungen oder nachträglicher Änderungswünsche verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
7. Abnahme
Nach Fertigstellung erfolgt die Abnahme der Leistung. Werden keine wesentlichen Mängel gerügt, gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht und abgenommen.
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des ABGB bzw. – gegenüber Verbrauchern – des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG). Offenkundige Mängel sind nach Möglichkeit unverzüglich zu rügen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mängel durch Verbesserung oder Austausch zu beheben.
9. Eigentumsvorbehalt
Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich zulässig ist.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – außer bei Personenschäden – ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen unberührt.
11. Rücktrittsrecht für Verbraucher
Bei außerhalb der Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen steht Verbrauchern ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen gemäß FAGG zu. Wünscht der Verbraucher den Beginn der Leistung innerhalb der Rücktrittsfrist, ist im Falle eines Rücktritts der bis dahin erbrachte Leistungswert zu vergüten.
12. Gerichtsstand und Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers; gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Stand: Juni 2026